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   OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13 (StVollz)   

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https://dejure.org/2014,78649
OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13 (StVollz) (https://dejure.org/2014,78649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.02.2014 - 3 Ws 260/13 (StVollz) (https://dejure.org/2014,78649)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Februar 2014 - 3 Ws 260/13 (StVollz) (https://dejure.org/2014,78649)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HStVollzG § 21
    Privatkleidung

  • rechtsportal.de

    Verwerfung der Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung wegen der Versagung der Tragung von Privatkleidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99

    Ablehnung des Antrags auf Erlaß einer eA gegen die Nichtgestattung des Tragens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13
    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass es sich bei § 20 Abs. 2 S. 2 StVollzG - der nahezu inhaltsgleich mit § 21 Abs. 2 HStVollzG ist - um eine nur in den Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nachprüfbare Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters handelt (vgl. BVerfG, NStZ 2000, 166 [BVerfG 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99] ; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, 303; OLG Koblenz, NStZ 1989, 247), bei der unter anderem Gesichtspunkte der Angleichung aber auch der Gleichbehandlung der Gefangenen eine Rolle spielen und auch zwischen den verschiedenen Vollzugsformen, wie offener oder geschlossener Vollzug, differenziert werden kann (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 20 Rn. 4).
  • BVerfG, 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10

    Effektiver Rechtsschutz im Strafvollzug (Arbeit; Hilfstätigkeit; Befristung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13
    Schließlich sind auch die im Zusammenhang mit dem Gebot des Vertrauensschutzes (Bestandsschutz), welches aus dem Rechtsstaatsprinzip folgt, stehenden Fragen bereits höchstrichterlich geklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 03.05.2012 - 2 BvR 2355/10 - juris).
  • KG, 06.06.2005 - 5 Ws 196/05

    Strafvollzug: Tragen von privater Kleidung, hier militärische Tarnkleidung, in

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13
    In diesem Zusammenhang ist auch bereits höchstrichterlich entschieden, dass es Strafgefangene im Interesse der Sicherheit und Ordnung hinzunehmen haben, innerhalb der Anstalt nicht beliebige Kleidung tragen zu dürfen und dass die Justizvollzugsanstalt organisatorische Bedingungen an die Gestaltung knüpfen darf (vgl. BVerfG aaO; KG, Beschlüsse vom 11. Mai 2001 - 5 Ws 195/01 Vollz - und vom 06. Juni 2005 - 5 Ws 196/05 Vollz -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.1995 - 3 Ws 274/95
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13
    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass es sich bei § 20 Abs. 2 S. 2 StVollzG - der nahezu inhaltsgleich mit § 21 Abs. 2 HStVollzG ist - um eine nur in den Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nachprüfbare Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters handelt (vgl. BVerfG, NStZ 2000, 166 [BVerfG 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99] ; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, 303; OLG Koblenz, NStZ 1989, 247), bei der unter anderem Gesichtspunkte der Angleichung aber auch der Gleichbehandlung der Gefangenen eine Rolle spielen und auch zwischen den verschiedenen Vollzugsformen, wie offener oder geschlossener Vollzug, differenziert werden kann (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 20 Rn. 4).
  • OLG Koblenz, 26.10.1988 - 2 Vollz (Ws) 69/88
    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.02.2014 - 3 Ws 260/13
    In der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist bereits geklärt, dass es sich bei § 20 Abs. 2 S. 2 StVollzG - der nahezu inhaltsgleich mit § 21 Abs. 2 HStVollzG ist - um eine nur in den Grenzen des § 115 Abs. 5 StVollzG nachprüfbare Ermessensentscheidung des Anstaltsleiters handelt (vgl. BVerfG, NStZ 2000, 166 [BVerfG 03.11.1999 - 2 BvR 2039/99] ; OLG Karlsruhe, NStZ 1996, 302, 303; OLG Koblenz, NStZ 1989, 247), bei der unter anderem Gesichtspunkte der Angleichung aber auch der Gleichbehandlung der Gefangenen eine Rolle spielen und auch zwischen den verschiedenen Vollzugsformen, wie offener oder geschlossener Vollzug, differenziert werden kann (vgl. Arloth, StVollzG, 3. Aufl., § 20 Rn. 4).
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